Bedarfsmeßzahl, eine im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zwecks Berechnung der Schlüsselzuweisungen konstruierte Größe, mit der der relative Finanzbedarf der Gemeinden im Verhältnis zueinander ausgedrückt werden soll. - Berechnungsmethode ist in den Ländern der Bundesrep. D. unterschiedlich; Hauptbestandteil aber in allen Ländern die Gemeindeeinwohnerzahl (Hauptansatz), in einzelnen Gemeinden modifiziert (Hauptansatzstaffel); z. T. werden weitere Bedarfsindikatoren, z. B. für zentralörtliche Leistungen und Grenzlandlage, ergänzend herangezogen (Ergänzungsansätze).