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Steuerausgleichskonto

Konto, auf dem Bewertungsunterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz (Mehr- oder Wenigergewinne) gesammelt werden und das in die Passivseite der Steuerbilanz eingestellt wird, solange die steuerlichen Gewinne die Gewinne der Handelsbilanzen übersteigen. Das Steuerausgleichskonto hat Rücklagencharakter (zusätzliches Eigenkapital in der Steuerbilanz) und gleicht sich spätestens bei Auflösung der Unternehmung aus, da es sich bei den Unterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz nur um Gewinnverlagerungen handelt. - Vgl. auch Mehr- und Wenigerrechnung, latente Steuern.

 

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