eine besondere Form von (insbes. Außenhandels-)Abschlüssen, bei der über die zu liefernde Ware nur Rahmenvereinbarung über Art, Menge und Grundpreis getroffen wird und der Käufer bei Abruf die Einzelheiten der im besonderen gewünschten Ware bestimmt (§ 375 HGB). - Vgl. auch Bestimmungskauf.