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Spezialhandel

Form des statistischen Nachweises des Warenverkehrs im Außenhandel aus der Perspektive des Zollinlandes. Im Gegensatz zum Generalhandel erscheinen lediglich die vom Zoll für den Ge- und Verbrauch sowie für Be- und Verarbeitung im Inland abgefertigten Waren einschl. des Verbrauchs im Freihafen und der dort getätigten Eigen- und Lohnveredelung; d. h. im Spezialhandel werden bei der Ausfuhr neben den Warenlieferungen aus dem Zollinlandsverkehr ins Ausland die zur passiven Veredelung ins Ausland exportierten Waren und die nach aktiver Veredelung im Zollinland in Freihafenläger ausgeführten Güter erfaßt.

 

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