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Spannenklausel

Art der Differenzierungsklausel. Sie sichert den tarifgebundenen Arbeitnehmern (Tarifgebundenheit) eine bestimmte Vergünstigung derart, daß es dem Arbeitgeber zwar nicht verboten ist, auch den nicht tarifgebundenen einen Vorteil der gleichen Art zu gewähren; er muß nur diese Vergünstigung den Tarifgebundenen zusätzlich gewähren. Spannenklausel sind nach der Rechtssprechung unzulässig.

 

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