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Differenzierungsklausel

Klausel in Tarifverträgen, die bezweckt, den nichtorganisierten Arbeitnehmern einen Anreiz zum Beitritt zur Gewerkschaft zu geben. Differenzierungsklausel wollen die tarifgebundenen Arbeitgeber verpflichten, den tarifgebundenen Arbeitnehmern höhere Leistungen zu gewähren als den nichttarifgebundenen. Nach der Rechtsprechung des BAG sind Differenzierungsklausel wegen Verstoßes gegen die negative Koalitionsfreiheit unzulässig. - Arten: Spannenklausel; Tarifausschlußklausel. - Vgl. auch Tarifautonomie.

 

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