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sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

abhängig Beschäftigte, deren Einkommen die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet und/oder die Wochenarbeitszeit 14 Stunden überschreitet, sind in den Sozialversicherungen pflichtversichert. Ausnahmen gelten für Nebenerwerbstätige, den Erziehungsurlaub, für Schüler und Studenten.

 

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