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Wochenarbeitszeit

die der Bemessung der Arbeitszeit von Arbeitnehmern sowie der Berechnung des Arbeitsentgelts von Arbeitern i. a. zugrunde liegende Tätigkeitzeit. Nach dem Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitzeit 8 Stunden nicht überschreiten; damit ist von Montag bis Samstag wie bisher eine regelmäßige Wochenarbeitszeit von 48 Stunden zulässig. Nach den meisten Tarifverträgen ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit niedriger (Arbeitszeitverkürzung). - Vgl. auch Arbeitszeit.

 

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