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Sonderbetriebseinnahmen

persönliche Erträge eines Mitunternehmers, die wirtschaftlich durch die Mitunternehmerschaft bedingt sind (Beispiel: Mieteinnahmen aus einem der Gesellschaft überlassenen Grundstück); Sonderbetriebseinnahmen erhöhen die gewerblichen Einkünfte des Mitunternehmers und sind bei der einheitlichen und gesonderten Gewinnfestsetzung zu berücksichtigen. - Gegensatz: Sonderbetriebsausgaben.

 

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