|
|
Sichtvermerk
Visum, Vermerk eines diplomatischen oder konsularischen Vertreters eines fremden Staates im Paß, der die Einreise in das betreffende Staatsgebiet erlaubt. - Sichtvermerkszwang kann ausnahmsweise auch als Ausreiseerlaubnis angeordnet werden. Sichtvermerk ist Sonderform der Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer (§ 3 III AuslG). - Die Bundesrep. D. hat durch gegenseitige Abkommen mit den meisten europäischen Staaten auf Sichtvermerk verzichtet.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|