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Sichttratte

gezogener Wechsel (Tratte), der bei Vorlage zahlbar ist. - Im Exportgeschäft werden Sichttratte v. a. bei Dokumenteninkasso (Inkasso) und Dokumentenakkreditiv (Akkreditiv II 1 b) verwendet, falls ihre Ausstellung vorgeschrieben ist. Wenn beim Dokumentenakkreditiv eine Sichttratte gezogen wird, werden die Dokumente nur gegen Bezahlung der Sichttratte ausgehändigt.

 

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