Sitz in Bern (Sitz des Direktoriums in Zürich). Durch Bundesgesetz vom 6. 10. 1905 errichtete alleinige Notenbank der Schweiz, in der Rechtsform einer AG. Die Schweizerische Nationalbank N. nahm ihre Tätigkeit am 20. 6. 1907 auf. Die Noten müssen zu 40% durch Gold, im übrigen bankmäßig gedeckt sein; sie sind gesetzliches Zahlungsmittel, die Goldeinlösungspflicht ist suspendiert. Die Bank betreibt außer der Notenausgabe die üblichen Geschäfte einer Zentralbank.