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Schiedsspruch

I. Bürgerliches Recht: Entscheidung eines Schiedsgerichts im Schiedsgerichtsverfahren. Der Schiedsspruch hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils.
II. Arbeitsrecht: Schiedsspruch nach Scheitern der Verhandlungen zum Abschluß eines Tarifvertrags und zur Vermeidung eines Arbeitskampfs; vgl. im einzelnen Schlichtung.

 

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