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Schaufenster
1. Begriff: Wichtiges Werbemittel des Einzelhandels. Zu unterscheiden: a) nach Größe und Konstruktion: Sch., Schaukasten, Vitrine, Passage (letztere gehen z. T. übergangslos in den Verkaufsraum über); b) nach Dekorationstyp: Sach-, Phantasie-, Stapel- Sensations-, Saisonfenster (Weihnachts-, Frühlings-, Schlußverkaufsfenster). - 2. Schaufenstergestaltung (Dekoration): Durch speziell ausgebildete Dekorateure, oft auch durch nicht im Unternehmen beschäftigte Schaufenstergestalter. V. a. im Lebensmittelhandel wird - um keine Regalfläche zu verlieren - auf Sch.auslagen häufig verzichtet und die Schaufenster werden mit Plakaten, die meist über Sonderangebote informieren, zugeklebt. - 3. Funktionen: Vermitteln erste Eindrücke in das Sortiment; Darstellung von Leistungsfähigkeit und Sachverstand des Handelsunternehmens. - 4. Wirkung: Größe, Lage, Blickfang, Warengruppierung, Preisauszeichnung und Beleuchtung bestimmen die Verkaufswirkung von Schaufenster Kontrolle der Schaufenstergestaltung durch Beobachtung (Blickverlaufsaufzeichnungen) und gegebenenfalls anschließender Befragung. Umsatzveränderungen nach Ausstellung von Waren im Schaufenster können nicht eindeutig diesem Werbemittel zugerechnet werden. - Vgl. auch Schaufenstermiete.
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