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Rückkauf von Versicherungen

vorzeitige Kündigung von Lebens- und Unfallversicherungen mit Prämienrückgewähr durch den Versicherungsnehmer. Diesem steht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz ein Garantiewert zu (Rückkaufswert, Rückvergütung). Der Rückkaufswert ist nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluß der laufenden Versicherungsperiode als Zeitwert der Versicherung zu berechnen. Bei Vermögenswirksamen Lebensversicherungen beträgt er mindestens 50% der gezahlten Beiträge.

 

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