Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Rentenberater

Personen, die gewerbs- und geschäftsmäßig Rentenberatungen und Rentenberechnungen im Bereich der Sozialversicherung durchführen. Rentenberater dürfen nur mit gerichtlicher Zulassung tätig werden und erhalten eine auf den Sachbereich beschränkte Erlaubnis zur Rechtsberatung. Für das Auftreten vor dem Sozialgericht in fremden Rechtsangelegenheiten (sog. Rechtsbeistand) bedürfen sie der zusätzlichen Zulassung, i. d. Rentenberater durch den Präsidenten des zuständigen Landessozialgerichts oder der zuständigen obersten Landesbehörde. Die Zulassung wird für bestimmte Sozialgerichte ausgesprochen und gilt nicht generell für alle Sozialgerichte.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Rentenbemessungsgrundlage
Rentenberechnung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Wasser | Immobilienmakler | Interpretation | funktionale Region | zusätzliche Tätigkeit
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum