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Regression

I. Finanzwissenschaft: Sinkender Durchschnittssteuersatz bei steigender Bemessungsgrundlage (vgl. auch Steuerregression). Ein regressiver Tarif kommt heute aufgrund des allgemein anerkannten Leistungsfähigkeitspostulats (Leistungsfähigkeitsprinzip) kaum mehr vor; er ist möglicherweise bei Zolltarifen anzutreffen. Regressionswirkungen einzelner Steuern, v. a. spezieller und allgemeiner Verbrauchsteuern, lassen sich aber im Rahmen der Steuerinzidenz nachweisen.
II. Kostenrechnung: Vgl. regressive Kosten.
III. Arbeits- und Organisationspsychologie: Psychischer Rückzug, meist als Folge von besonderen Belastungen wie Streß oder Monotonie. Regressive Arbeitnehmer neigen dazu, Verantwortung zu scheuen, persönliche Kontakte aufzugeben etc. Vermeidung der Regression durch Arbeitsgestaltung.

 

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