Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Zolltarif

wichtigstes Instrument der Zollpolitik. Dem Zolltarif liegt jeweils ein Tarifschema zugrunde. Erst wenn die Nummern des Schemas mit Zollsätzen versehen sind, handelt es sich um einen Zolltarif - Unterteilung: In einem Zolltarif sind die Waren abschnittsweise entweder nach den Produktionszweigen, zu denen sie gehören, geordnet (Produktionsprinzip) oder nach dem Prinzip des Verwendungszwecks (z. B. Zusammenfassung aller Maschinen oder Spielwaren ohne Rücksicht auf den Stoff, aus dem sie bestehen, jeweils in einem Kapitel). Länder mit einer großen Breitenstreuung der Produktion haben i. d. R. Z., die nach Warenarten und -unterarten weitgehend unterteilt sind. - Arten: a) Einheits-Z., die nur eine Zollsatzspalte aufweisen; b) Doppel-Z., die zwei Spalten enthalten, z. B. einen General-Zolltarif mit einem höheren Niveau und einen Minimal-Zolltarif mit Zollsätzen, die die untere Grenze von Zollzugeständnissen an andere Länder bilden. Zolltarif mit zwei Spalten besitzen auch Länder, die bestimmten Ländern niedrigere (z. B. Präferenzzölle) als die normalen Zölle einräumen. Der Gemeinsame Zolltarif der EU weist je eine Spalte für autonome und für vertragsmäßige Zollsätze auf. Der Deutsche Gebrauchs-Zolltarif enthält Zollsätze für Drittlandswaren sowie "Besondere Zollsätze" für Waren aus Entwicklungsländern, EFTA-Ländern und sonstigen Ländern, mit denen die EU durch Assoziierungs- oder Präferenzabkommen verbunden ist.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Zollstundenzwang
Zolltarifauskunft

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Arbeitslosenhilfe | öffentliches Amt | Grundsteuer | erklärte Variable | Minderwertigkeitskomplex
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum