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Rationalisierungskartell

Rationalisierungsverband, Verband bzw. Kartell, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, Normungs- und Typungsvorhaben durchzuführen oder zu prüfen und dabei die Lieferanten und Abnehmer, die dadurch betroffen werden, in angemessener Weise zu beteiligen (§ 5 GWB). - Höherstufiges R.: Kartell, bei dem es um die Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge von Finanzierung, Investition, Einkauf, Produktion und Absatz, verbunden mit Preisabreden oder der Schaffung gemeinsamer Beschaffungs- und Vertriebseinrichtungen, geht. Nach §§ 5 II, III GWB Erlaubniskartell mit Anspruch auf Erlaubnis. - Vgl. auch Kartellrecht VII 2 c.

 

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