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Rationalisierungsschutzabkommen

i. d. Rationalisierungsschutzabkommen in der Form von Tarifverträgen abgeschlossene Vereinbarungen, die bezwecken, Arbeitnehmer vor den Folgen technischer und organisatorischer Neuerungen (z. B. vor Abgruppierungen) zu schützen. Zulässig ist, daß Tarifverträge soziale Ausgleichszahlungen vorsehen. Umstritten ist aber, inwieweit sie Innovation beschränken oder verhindern dürfen.

 

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