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Rabattmarken

1. Begriff: Sparmarken, die vom Einzelhandel für Barzahlung ausgegeben werden können. Rabattierung höchstens drei Prozent des Preises der Ware oder der Leistung (§ 2 Gesetz über Preisnachlässe, Rabattgesetz vom 25. 11. 1933). - 2. Entwicklung: Barzahlungsrabatte sollten ursprünglich dem weit verbreiteten "Anschreiben" entgegenwirken. Vom mittelständischen Einzelhandel, der sich z. T. in Rabattsparvereinen organisierte, wurden Rabattbücher ausgegeben, in die die Käufer die Rabattmarken einklebten und die eingelöst werden konnten, sobald ein Umsatz von mindestens 50 Deutsche Mark getätigt wurde. Dadurch sollte eine Kundenbindung erreicht und eine Abwanderung der Verbraucher zu den Konsumgenossenschaften mit ihren hohen Rückvergütungen oder zu den Warenhäusern mit ihren attraktiven Nettopreissystemen verhindert werden. Nach der Begrenzung der Rückvergütung auf ebenfalls höchstens drei Prozent (§ 5 RabattG) heute im Einzelhandel keine Ausgabe von Rabattmarken mehr.

 

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