1. Begriff des Außensteuerrechts für eine Doppelbesteuerung (vgl. dort III 2) oder doppelte Nichtbesteuerung in zwei Staaten wegen abweichender Qualifikation desselben Rechtsgebildes bzw. desselben rechtlichen Sachverhalts nach den Steuerrechten der beteiligten Staaten. - 2. Arten nach Auswirkung für den Steuerpflichtigen: a) positiver Q., wenn sich die unterschiedliche Auslegung zu Lasten des Steuerpflichtigen i. S. einer Doppelbesteuerung auswirkt; b) negativer wenn sich die unterschiedliche Auslegung dahingehend auswirkt, daß eine Besteuerung in beiden beteiligten Staaten unterbleibt.