Vorzugszoll, Zoll auf ein bestimmtes Importgut aus einem bestimmten Land, der niedriger ist als der Zoll auf das betreffende Gut bei Importen aus anderen Ländern. Präferenzzoll verstoßen gegen das Prinzip der Meistbegünstigung, werden vom GATT bzw. WTO aber trotzdem z. T. zugelassen. Präferenzzoll ergeben sich regelmäßig aus bi- oder multilateralen Abkommen. So hat z. B. die Europäische Gemeinschaft gleich oder ähnlich lautende Abkommen mit den Mittelmeeranrainern und osteuropäischen Staaten geschlossen. Präferenzabkommen werden derzeit auch mit Ländern auf anderen Kontinenten verhandelt. Einseitig gewährt die Europäische GemeinschaftEntwicklungsländern zusätzlich Präferenzen für deren Einfuhr in die Gemeinschaft.