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Pönalversicherung

I. Technische Versicherung: Fakultative Risikoübernahme, bei der vertraglich festgelegte Geldleistungen gedeckt sind, die der Lieferant oder Ersteller eines Werks beim Vorliegen bestimmter Kriterien an den Auftraggeber unabhängig von Verschuldung und Schadeneintritt zu entrichten hat. Wichtigste Kriterien für die Auslösung der Pönalpflicht sind Überschreitungen von für die Erbringung bestimmter Leistungen vereinbarter Termine und Nichterreichung vertraglich zugesicherter Leistungen.
II. Transportversicherung: Versichert werden Vertragsstrafen, die der Versicherungsnehmer zu bezahlen hat, weil durch einen ersatzpflichtigen Transportschaden die Güter zum vertraglich bestimmten Liefertermin nicht beim Empfänger vorhanden sind.

 

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