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Plankoordination

I. Plankoordination i. e. S.: 1. Begriff: Zusammenführung von Teilplänen zu einem Gesamtplan. Outputgrößen des einen Plans werden dabei zu Inputgrößen des anderen Plans, bis schließlich (im Idealfall) ein in sich konsistentes Plansystem entstanden ist, das auf der Ebene des Gesamtunternehmens Gültigkeit besitzt. - 2. Durchführung: Plankoordination i. d. S. ist nur möglich, wenn die einzelnen Teilpläne simultan erstellt werden (Simultanplanung); Planungsmodelle können dabei Unterstützungsarbeit leisten. In der Realität hat sich allerdings gezeigt, daß eine solche Simultanplanung an der Vielzahl der Variablen und Interdependenzen scheitert. - Die Alternative ist eine inkrementale Planung, die die Teilpläne schrittweise zusammenführt; damit ist aber eine völlige Konsistenz dieser Teilpläne nicht mehr gewährleistet. - Völlige Konsistenz der Pläne ist freilich auch nicht unbedingt wünschenswert: Die Kosten sind hoch, und die Verbürokratisierungsgefahren (Bürokratismus) steigen. Das Planungs- und Kontrollsystem wird unflexibel; die Kreativität der Mitarbeiter wird gebremst. Hier kann sich eine Metaplanung (MP) als hilfreich erweisen, ein angemessenes Maß der Plankoordination zu bestimmen.
II. Plankoordination i. w. S.: 1. Begriff: Integration von Planungs- und Kontrollsystemen (Unternehmensplanung IV). Plankoordination i. d. S. umfaßt auch die sozialen Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen Teilplanungs- und -kontrollsystemen. - 2. Arten: a) Vertikale P.: Abstimmung eines Plans mit über- oder untergeordneten Plänen. Dieser Gesichtspunkt besitzt besondere Bedeutung bei der Überführung der strategischen in operative Pläne. - b) Horizontale P.: Abstimmung von Plänen auf der gleichen Planungsstufe. Hier geht es oft darum, schon vorhandene Pläne im nachhinein zu koordinieren. Es kann aber auch versucht werden, über institutionelle Vorkehrungen eine Abstimmung schon während der Planungsphase durchzusetzen.

 

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