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Personalkredit

1. Begriff: Nach dem Kriterium der Art der Sicherung vom Realkredit zu unterscheidender Bankkredit. - 2. Formen: a) ungedeckte P., die ohne besonders vereinbarte Sicherungen (Blanko-Kredite) lediglich im Vertrauen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Schuldners gewährt werden; b) gedeckte Personalkredit gegen Grundpfandrechte, Pfandrechte an Wertpapieren, Edelmetallen, Münzen und Wechseln, Sicherungsübereignung von Waren u. a. Mobilien, Forderungszession, Bürgschaft oder Mithaftung.

 

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