Wechsel, der vor Eintrag aller wesentlichen Bestandteile akzeptiert wird. In der Praxis häufig, wenn z. Blanko-Akzept der genaue Wechselbetrag noch nicht feststeht. B.-A. sind insofern riskant als der Akzeptant auch für abredewidrig ausgefüllte Wechsel haftet, es sei denn, daß der Erwerber bösgläubig erworben hat oder beim Erwerbgrobe Fahrlässigkeit vorlag. - Ähnlich: Blanko-Wechsel, Blanko-Indossament.