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Blanko-Akzept

Wechsel, der vor Eintrag aller wesentlichen Bestandteile akzeptiert wird. In der Praxis häufig, wenn z. Blanko-Akzept der genaue Wechselbetrag noch nicht feststeht. B.-A. sind insofern riskant als der Akzeptant auch für abredewidrig ausgefüllte Wechsel haftet, es sei denn, daß der Erwerber bösgläubig erworben hat oder beim Erwerb grobe Fahrlässigkeit vorlag. - Ähnlich: Blanko-Wechsel, Blanko-Indossament.

 

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