Wertpapiervordruck, dem noch wesentliche Erfordernisse, die zur Rechtsgültigkeit des Papiers notwendig sind, fehlen. Beispiele: (1) Aktien-Blankett, das (ohne Kontroll-Unterschrift und ohne Nummer) als Muster dem Antrag auf Zulassung zum Börsenhandel beigeführt wird; (2) Blankettwechsel (Blanko-Wechsel).