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Pariser Börse

1724 gegründete Wertpapierbörse. Die Pariser Börse B. ist von Gesetzes wegen den agents de change (Börsenmakler) übertragenes Monopol für den Handel mit Wertpapieren. - Der Aktienhandel findet an drei Märkten statt: (1) Im amtlichen Börsenhandel (marché officiel) werden nur die Titel der großen französischen und ausländischen Emittenten gehandelt, welche bestimmte Anforderungen hinsichtlich ihrer Größe und des Streubesitzes (mind. 25% ihrer Aktien) erfüllen, und sich zur Veröffentlichung bestimmter Informationen verpflichten müssen. Die amtliche Notierung erfolgt per Kasse und auf Termin per medio und per ultimo. - (2) Der 1983 eröffnete second marché ist für mittlere Unternehmen bestimmt. Auf diesem Markt kann jedes Unternehmen notiert werden, das sich verpflichtet, 10% seines Kapitals dem Publikum anzubieten und bestimmte Informationen zu veröffentlichen. Die auf diesem Markt gehandelten Wertpapiere werden per Kasse gehandelt. - (3) Der Freiverkehr-Markt (marché hors-cote) ist für den Handel mit anderen Wertpapieren bestimmt. Dieser Markt steht den Unternehmen offen, die ihre Anteile dort handeln wollen, und dem Publikum das weder am offiziellen Markt, noch am "Second Marché" kaufen oder verkaufen will. Die Geschäfte im Freiverkehr-Markt werden gegen Barzahlung getätigt.

 

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