im Handel mit überseeischen Ländern anstelle von Akkreditiven zuweilen verwendete Form der Importfinanzierung. Die OtN werden in widerruflicher oder unwiderruflicher Form erstellt, i. d. R. unter Einschaltung einer Bank im Lande des Verkäufers, wobei letztere gegebenenfalls ihre Bestätigung hinzufügt. In einem solchen Negoziierungsauftrag verpflichtet sich die Bank des Importeurs, die auf die gezogene und von der eingeschalteten Bank im Lande des Verkäufers negoziierte dokumentäre Tratte (i. d. R. Sichttratte) des Abladers bei Vorlage einzulösen.