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Nummernsystem
1. Begriff: System zur Ordnung und Benennung von Objekten eines Betriebs (z. B. Artikel, Teile, Kostenstellen) mit Hilfe von Nummern (häufiger: Schlüssel genannt, da die "Nummern" nicht unbedingt nur aus Zahlen, sondern auch aus Buchstaben und Sonderzeichen bestehen können); herausragende Bedeutung in der betrieblichen Datenverarbeitung. - 2. Zweck: (1) Identifikation der Objekte; (2) Klassifikation der Objekte. - 3. Anforderungen an N.: (1) hinsichtlich Eindeutigkeit der Nummern, Beständigkeit über einen längeren Zeitraum, geringe Stellenzahl, konstante Stellenzahl; (2) hinsichtlich disjunkte Klassenbildung zur eindeutigen Einordnung der Objekte, Flexibilität bei Anpassungen und Erweiterungen des Nummernsystem - 4. Beispiele: (1) rein identifizierendes N., z. B. fortlaufende Nummern; (2) klassifizierendes N.: Zusammensetzung des Schlüssels aus einzelnen Stellen (bzw. Gruppen), mit hierarchischen (Beispiel: Postleitzahl) oder auch gleichrangigen Beziehungen zwischen den Stellen (bzw. Gruppen); (3) Parallel-N.: Zusammensetzung des Schlüssels aus einem identifizierenden und einem klassifizierenden Schlüssel. - 5. Verwendung in der betrieblichen Datenverarbeitung: Schlüssel eines Nummernsystem dienen häufig als Ordnungsbegriff für die Dateiorganisation, z. B. für direkten Zugriff auf Datensätze bei index-sequentieller Speicherung (Datenorganisation II 2); sie werden, wenn im Betrieb noch nicht vorhanden, oft anläßlich der Planung eines computergestützten (Computersystem) Systems neu eingeführt.
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