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Nichtmitgliedergeschäfte

(der Genossenschaft). 1. Begriff: Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Personen, die nicht Mitglieder der Genossenschaft sind. - 2. Gründe: Werbung neuer Mitglieder, Streben nach Kapazitätsauslastung des Genossenschaftsbetriebes, Erschließung zusätzlicher Wachstumspotentiale. - 3. Umfang: I. a. relativ gering, da sonst der Sinn der Mitgliedschaft nicht mehr einsichtig wäre. - 4. Zulässigkeit: Grundsätzlich gestattet, wenn die Satzung eine entsprechende Regelung vorsieht. Bei Kreditgenossenschaften erst seit 1973 Möglichkeit der Kreditgewährung an Nichtmitglieder.

 

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