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Negativ-Erklärung

1. Verpflichtung eines Emittenten, sein anläßlich einer geplanten Emission nicht belastetes Grundstück als Sicherheit auch künftig nicht mit anderen Grundpfandrechten zu belasten. - 2. Erklärung eines Kreditnehmers gegenüber der kreditgebenden Bank, während der Inanspruchnahme des Bankkredits ohne deren Einverständnis Grundbesitz weder zu veräußern noch zu belasten, dritten Personen keine Sicherheiten zu bestellen und keine Kredite bei Dritten aufzunehmen.

 

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