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Nämlichkeitsmittel
Mittel der Nämlichkeitssicherung. Nämlichkeitsmittel sind der Zollverschluß (Raum- oder Packstückverschluß) und Nämlichkeitszeichen wie Plomben, Siegel und Stempel ferner zollamtliche Bewachung oder Begleitung, hilfsweise auch Muster, Abbildungen, Beschreibungen der Waren, Festhalten besonderer Kennzeichen, Fabrik- oder Lagernummern etc. - Nämlichkeitszeichen dürfen ohne zollamtliche Mitwirkung nur von Personen entfernt werden, wenn diese besonders zugelassen sind oder es zur Abwendung eines Schadens erforderlich ist.
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