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Nachhaltigkeit

I. Steuerrecht: 1. Umsatzsteuerrecht: Vgl. Unternehmer. - 2. Einkommensteuerrecht: Vgl. Gewerbebetrieb.
II. Wirtschaft: Das in der Forstwirtschaft seit Jahrhunderten angewandte Prinzip der Nachhaltigkeit ist unter dem Aspekt der Ökonomie als Art des Wirtschaftens zu bezeichnen, bei welcher derzeitige Bedürfnisse befriedigt werden, ohne zukünftigen Generationen die Lebensgrundlagen zu entziehen (sustainable development). Kennzeichnung durch langfristig orientiertes Denken und Handeln, um ein Fließgleichgewicht der natürlichen Ressourcen zu erreichen.

 

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