Fahrrad mit Hilfsmotor. Fahrer eines Mofa müssen durch M.-Prüfbescheinigung ausreichende Kenntnisse des Straßenverkehrsrechtes und das Vertrautsein mit den Gefahren des Straßenverkehrs nachweisen. Mofa müssen mit Versicherungskennzeichen (von dem Versicherer ausgehändigt, jeweils für 1 Jahr gültig) oder amtlichem Kennzeichen versehen sein (§ 60 a StVZO). - Vgl. auch Moped.