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Metallkonten

nach Einführung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) auf den Handel mit Barren- und Münzgold von den Kreditinstituten im Edelmetall-Handel geübtes Abrechnungsverfahren. Der Käufer von Gold (Silber) erhält von seiner Bank lediglich eine Gutschrift in Höhe des Werts des erworbenen Edelmetalls. Das Metall selbst bleibt physisch in einem "goldsteuerfreien" Land, z. B. Luxemburg. Verkauft der Kunde, dann wird die verkaufte Menge lediglich von dem Metallkonten abgebucht. Für den Handel auf Metallkonten entfällt die Umsatzsteuer. Edelmetalle können in Metallkonten sowohl in Sammel- als auch Einzelverwahrung gelagert werden.

 

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