gebundene Hilfe, tied aid, Vergabe von Kapitalhilfe unter der Auflage, sie für Beschaffungsaufträge im Geberland zu verwenden. Als Begründung wird eine Zahlungsbilanzentlastung des Geberlandes und die Sicherung von Arbeitsplätzen angegeben. Oft werden Mischfinanzierungen praktiziert. Eine Lieferbindung ist i. d. R. nur notwendig, wenn andere Länder zu günstigeren Konditionen liefern können. Daher ergibt sich für das Nehmerland ein finanzieller Nachteil, wodurch der reale Wert der Hilfe sinkt. Der mit der Lieferbindung verbundeneEingriff in die Vertragsfreiheit steht im Widerspruch zu der von den westlichen Geberländern geforderten Liberalisierung der Weltwirtschaft. Wegen des verhältnismäßig geringen Volumens der Lieferbindung werden kaum Beschäftigungseffekte im Geberland bewirkt. Sie schadet dem Ruf der Exportwirtschaft, da sie eine mangelnde Wettbewerbsfähigkeit signalisiert.