Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Krankenpflege

für alle Krankenkassen zwingend vorgeschriebene wichtigste Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, auf die die Versicherten für sich und ihre Angehörigen zeitlich unbegrenzten Rechtsanspruch haben. - Krankenpflege umfaßt ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Belastungserprobung und Arbeitstherapie, häusliche Krankenpflege, Zuschüsse zu den Kosten für zahntechnische Leistungen. - Die Krankenpflege muß ausreichend und zweckmäßig sein und darf das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (§ 27 SGB V).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Krankenkassenwahlrecht
Krankenschein

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Anerkenntnisurteil | Lombardsatz | Gruppenpreisverfahren | Order of Merit-Test | Zulassungsgenehmigung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum