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Kontrollstelle

Einrichtung bei Verdacht bestimmter Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (Tötungsdelikte, Unterstützung terroristischer Vereinigungen, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Raub mit Waffen u. a. m.) aufgrund richterlicher Anordnung oder bei Gefahr im Verzug durch Anordnung der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsbeamten. An den Kontrollstelle auf öffentlichen Straßen und Plätzen und an anderen öffentlich zugänglichen Orten muß jedermann seine Identität feststellen und sich sowie mitgeführte Sachen durchsuchen lassen (§ 111 StPO).

 

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