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Kontrollexemplar

Zollpapier für den Nachweis, daß die in ihm aufgeführten Waren einer darin angegebenen Verwendung oder Bestimmung zugeführt worden sind, z. B. als Ausfuhrnachweis für erstattungsfähige Marktordnungswaren, als innergemeinschaftliche Verbleibskontrolle bei ausfuhrbeschränkten Waren oder zur Überwachung einer zweckgebundenen Zollbegünstigung bei besonderer Verwendung der Waren. Kontrollexemplar bei unmittelbarer Ausfuhr nach Drittländern sowie bei Ausfuhr von Waren nach Drittländern, die zuvor ein EG-Mitgliedsland durchquert haben, bei Waren zur Bevorratung von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen, für internationale Organisationen oder ausländische Streitkräfte.

 

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