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Energiebevorratung

Maßnahme der Energiepolitik, die der Erhöhung der Versorgungssicherheit (Energiesicherung) dient. Der Umfang des Vorrats wird bestimmt durch Dauer und Ausmaß der schwersten angenommenen Versorgungskrise, die durch die Energiebevorratung unter Berücksichtigung der durch sie verursachten Kosten aufgefangen werden soll. Die Mineralölwirtschaft ist zur Vorratshaltung von bis zu 90 Tagesmengen verpflichtet (Erdölbevorratungsgesetz). Die Bevorratung erfolgt über eine öffentlich rechtliche Körperschaft, den Erdölbevorratungsverband, dem die Rohölverarbeiter und die Mineralölverarbeiter als Zwangsmitglied angehören. Seit 1977 können auch große Stromerzeuger zur Vorratshaltung verpflichtet werden. Daneben unterhält der Bund eine Bundesrohölreserve.

 

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