gesetzlich nicht geregelterKaufvertrag, bei dem der Käufer das Recht hat, die gekaufte Sache gegen eine andere umzutauschen. Häufig kraft Verkehrssitte beim Verkauf im Laden an Verbraucher. Anders als beim Kauf auf Probe ist der Käufer an den Kaufvertrag gebunden, kann aber binnen bestimmter, vielfach aus dem Kassenzettel ersichtlicher Frist gegen Rückgabe der unversehrten Sache eine andere zum Verkauf stehende gleich- oder höherwertige (dann Zuzahlung) wählen. Bestimmte Waren sind aus hygienischen Gründen grundsätzlich vom Umtauschrecht ausgenommen.