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Investitionsgüter

1. Investitionsgüter w. S.: Leistungen materieller und immaterieller Art (Hard- und Software), die von Nichtkonsumenten direkt oder indirekt für die Leistungserstellung zur Fremdbedarfsdeckung (private und öffentliche Unternehmungen) bzw. zur kollektiven Deckung des Eigenbedarfs (öffentliche Haushaltungen) beschafft werden. Investitionsgüter d. R. sind mit der Beschaffung organisationale Kauf-Verkaufs-Interaktionen verbunden (organisationales Kaufverhalten). - 2. Auch engere Fassungen des Begriffs, z. B. Investitionsgüter als gewerbliche Gebrauchsgüter (Anlagen, Maschinen).

 

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