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Handelspanel

1. Begriff: Panel von ausgewählten Einzel- bzw. Großhandelsbetrieben. Am weitesten verbreitet ist das Einzelhandelspanel in der allgemeinen Form, daneben auch spezielle Panels, wie etwa Branchen-Panel oder Fachhandelspanel, z. B. Apothekenpanel. - 2. Erhebung: a) Erhebungsgegenstände: Erhoben wird in erster Linie der Endverbraucherabsatz der einzelnen Geschäfte; ferner die Warenbestände und deren Veränderung, Ein- und Verkaufspreise sowie die räumliche Verteilung der Betriebe, die ein bestimmtes Produkt führen, sowie Bezugsquellen, Bestellmengen und -termine, Lagerbestände und Umschlagshäufigkeiten. Nur mit dem Einzel- und Großhandelspanel sind die Umsätze zu erfassen, die auf Nicht-Haushalte, wie Gaststätten, Großverbraucher etc. entfallen. - b) Erhebungsmethode: Früher vorwiegend manuell, d. h. der Endverbraucherabsatz wird ermittelt aus der Summe von Anfangsbestand und Einkäufen abzüglich Endbestand, der jeweils manuell durch Zählen ermittelt werden muß (Beobachtung). Mit zunehmender Verbreitung von computergestützten Warenwirtschaftssystemen und Scannerkassen hat das Scanner-Handelspanel das traditionelle Handelspanel verdrängt. - 3. In der Bundesrep. D. durchgeführt von Nielsen sowie der Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung (GfK) sowie der Centrale für Coorganisation (CCG) als MADAKOM-Scanningpanel. - Vgl. auch Haushaltspanel.

 

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