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Handelspapiere

alle Wertpapiere, die dem Handelsverkehr dienen. Dies ist der Fall, wenn die in dem Papier enthaltene Beurkundung eines Rechtsverhältnisses gerade dem Zweck dient, das Recht umlauffähig zu machen. Zu den Handelspapiere gehören demnach insbes. Inhaberpapiere (Inhaberschuldverschreibung etc.) und Orderpapiere (Wechsel etc.). Anschaffung und Weiterveräußerung von Handelspapiere ist Grundhandelsgeschäft i. S. des § 1 II 1 HGB.

 

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