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Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
Gesetz i. d. F. vom 10. 3. 1983 (BGBl I 256). - Inhalt: Staatliche Ordnung des Kraftverkehrs, Regelung der Wettbewerbsverhältnisse für alle Formen des Güterkraftverkehrs (den gewerblichen Güterfernverkehr und Güternahverkehr sowie den Werkverkehr): a) gegenüber der Eisenbahn, b) innerhalb der Zweige im Kraftverkehr. Allgemeine Regelungen, Straf- und Bußvorschriften sowie Bestimmungen über Güterfernverkehrsgenehmigung, Pflichten der am Beförderungsvertrag Beteiligten, Abfertigungsdienst, Umzugsverkehr, Werkverkehr, Bundesamt für Güterverkehr, Aufsicht, allgemeinen Güternahverkehr. - Bestimmte Beförderungsfälle sind durch VO vom 29. 7. 1969 (BGBl I 1022) m. spät. Änd. von dem GüKG freigestellt.
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