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Globalsteuerung
wirtschaftspolitische Konzeption, wonach staatliche ökonomische Aktivität sich auf die Beeinflussung makroökonomischer Aggregate (wie z. B. Investitionen, Konsum, Geldmenge) beschränkt. Durch Globalsteuerung soll das Niveau der gesamtwirtschaftlichen Güternachfrage entsprechend der Entwicklung des Produktionspotentials und des gesamtwirtschaftlichen Güterangebotes beeinflußt werden, innerhalb des durch die Globalsteuerung gesetzten Rahmens soll der Marktmechanismus als Koordinationsprinzip dienen. - In der Bundesrep. D. bedeutet Globalsteuerung primär Beeinflussung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage im Sinne einer diskretionären Wirtschaftspolitik (diskretionärer Mitteleinsatz) bzw. antizyklische Wirtschaftspolitik. - Voraussetzung: Die Steuerung der Gesamtnachfrage soll zur Realisierung der in §1 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes (StWG) aufgeführten gesamtwirtschaftlichen Ziele beitragen. Da die Wirksamkeit der Globalsteuerung von der Zuverlässigkeit der Konjunkturdiagnose und Konjunkturprognose abhängt, sind gesicherte Kenntnisse über die ökonomischen Zusammenhänge, auch in quantifizierter Form, aber auch ein adäquates Instrumentarium unabdingbare Voraussetzungen. Erfahrungen der Vergangenheit lehren ebenso wie wissenschaftliche Erkenntnisfortschritte, daß diese Voraussetzungen, wenn überhaupt, dann nur bedingt gegeben sind (Stabilisierungspolitik 3.). - Vgl. auch Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland bis 1989/90 3 c), keynesianische Positionen.
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