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glaubhafte Zusicherungen
credible commitments, dienen der Absicherung langfristiger Vertragsbeziehungen und der Reduktion von Unsicherheit. Ohne die Möglichkeit von g. Z. kann eine arbeitsteilige Wirtschaft nicht funktionieren, weil die Transaktionskosten zu hoch werden (North). Mit Hilfe g. Z. kann ein Vertragspartner bereits vor Vertragsabschluß demonstrieren, daß er im Verlauf der Transaktionsbeziehung auf opportunistische Manöver verzichten wird (Opportunismus). - Zusicherungen können auf unterschiedliche Weise glaubhaft gemacht werden. Zwischen Transaktionspartnern, die sich kennen und vertrauen, können Zusicherungen in Form mündlicher Zusagen gegeben werden. Aber auch spezifische Investitionen, die im Rahmen einer Transaktionsbeziehung geleistet werden, können - gewissermaßen als Form der Geiselhaftung - zur Glaubhaftigkeit von Zusagen führen. Ein Transaktionspartner, der in spezifisches Sach- oder Humankapital investiert, macht sich damit von der Fortsetzung jener Transaktionsbeziehung abhängig, für die er die spezifischen Investitionen aufbringt. Er wird folglich im Eigeninteresse von opportunistischem Verhalten Abstand nehmen, weil er eine Beendigung der Transaktionsbeziehung und den Verlust seiner Quasirente befürchtet. Schließlich sind auch stabile institutionelle Rahmenbedingungen (z. B. tatsächlich befolgte Gesetze, bestimmte Sitten und Gebräuche) als g. Z. zu verstehen, die ökonomische Austauschbeziehungen fördern. - Vgl. auch Verfügungsrechte 1 e).
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