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Glaubens- und Gewissensfreiheit

Grundrecht, gewährleistet vorbehaltlos die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses, die ungestörte Religionsausübung. Dazu gehört auch das Recht, nicht gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen zu werden (Art. 4 GG).

 

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